Mitgliedschaft
Allgemeines:
Unsere Hallenbelegungszeiten richten sich nach dem Bedarf der örtlichen Schule und somit nach den Vorgaben der Stadt Renchen als Schulträger. Daher beginnt unser Sportjahr parallel zu den Schulzeiten immer nach den Sommerferien und endet im Folgejahr vor den Sommerferien.
Es hat jeder die Möglichkeit, an bis zu drei Schnupperstunden teilzunehmen - danach ist eine Anmeldung erforderlich.
Mit der Mitgliedschaft sind Sie damit einverstanden, dass Fotos von Vereinsaktivitäten im Internet und in der Presse veröffentlicht werden. Außerdem sind die Kinder von 4 bis 10 Jahren gleichzeitig im Kinderturnclub des DTB angemeldet.
Tarifdetails:
Beitrag Erwachsene | 52,00 EUR | ||
Beitrag Kinder/Jugend | 37,00 EUR |
Mit dem Entrichten des Mitgliedsbeitrages können sämtliche Stunden im Sport- und Gesundheitsprogramm für die Dauer eines Sportjahres besucht werden. Voraussetzung zur Teilnahme am Gesundheitsprogramm ist die vorherige Anmeldung für einen zeitlich begrenzten Abschnitt (voraussichtliche Programmdauer) beim entsprechenden Übungsleiter. Die Plätze im Gesundheitsprogramm sind meist nur begrenzt verfügbar, daher besteht kein Anspruch auf Teilnahme.
Der Tarif für das Mutter-Kind-Turnen richtet sich nach dem Erwachsenen-Tarif. Mütter aus dem Bereich Mutter-Kind-Turnen können mit Ihrem Mitgliedsbeitrag ebenfalls am Sport- und Gesundheitsprogramm teilnehmen.
Der Mitgliedsbeitrag wird mit der Anmeldung im Einzugsverfahren fällig. Ab dem Folgejahr werden die Mitgliedsbeiträge dann im April regelmäßig für das laufende Jahr eingezogen. Die SEPA-Lastschrift wird durch unsere Gläubiger-ID DE89FSC00000213901 gekennzeichnet, die Mandatsreferenz wird die Mitgliedsnummer sein.
Beginn/Austritt/Kündigung der Mitgliedschaft:
Als Eintrittsdatum gilt das Datum der Unterschrift. Die Beitragspflicht beginnt mit dem Eintrittsdatum.
Der Austritt aus dem Verein kann nur durch schriftliche Erklärung per Brief oder E-Mail gegenüber dem Vorstand oder der Geschäftsstelle erfolgen.
Erfolgt der Austritt während des Sportjahres, besteht kein Anspruch auf anteilige Erstattung des Mitgliedsbeitrages.
Unfall-Versicherung:
Durch die Mitgliedschaft ist das Mitglied in einer Sportunfall- und Haftpflichtversicherung durch den Landessportbund versichert. Diese Versicherung kann jedoch nur in Anspruch genommen werden, wenn der laufende Vereinsbeitrag bezahlt wurde.